Tanzsportclub Fulda e.V, Tanzverein, Standardtanz
Tanzsportclub Fulda e.V, Tanzverein, Standardtanz

Prävention und Intervention

in der Kinderschutzkonzeption

für den Tanzsportclub Fulda e.V.

 

Der organisierte Sport steht in der Verantwortung die ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen wirksam vor Gefahren für ihr körperliches und psychisches Wohlergehen zu schützen (§ 1 Absatz 3, Ziffer 3 SGB VIII). Ausgehend vom Leitfaden „Kinderschutz im Berliner Sport“, der Kinder- und Jugendschutzerklärung der Sportjugend Hessen und den Empfehlungen des Landessportbund Hessen, verpflichtet sich der TSC das Konzept zum Kinderschutz im Sport und die damit verbundenen elementaren Standards des Kinderschutzes, mit der Unterstützung von entsprechenden Fachkräften, umzusetzen.

Der TSC verurteilt jegliche Form gewalttätiger Übergriffe und sexualisierter Gewalt – insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen – siehe Satzung des TSC in §17.

Schwerwiegende und strafrechtlich relevante Verstöße führen zum Vereinsausschluss.

Gefahren, denen Mädchen und Jungen ausgesetzt sind:

       •   Vernachlässigung

  • Vernachlässigung der Aufsichtspflicht
  • Gewalt, physische Misshandlung
  • seelische Misshandlung
  • Häusliche Gewalt
  • Sexueller Missbrauch / sexuelle Gewalt

    Das Konzept zum Kinderschutz im Sport besteht u.a. aus fünf (Präventions-) Elementen, die miteinander verknüpft sind und die insbesondere zur Vorbeugung von strafrechtlich relevanten sexuellen Handlungen mit Minderjährigen in Sportvereinen oder Sportverbänden beitragen sollen. Diese Elemente beinhalten:
  • Kinderschutzerklärungunterzeichnen und umsetzen!
    Die Erklärung zum Kinderschutz formuliert Verhaltenserwartungen zur Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt im Berliner Sport. Sie ist ein Instrument der Selbstverpflichtung, die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu achten und im Sport wirksame Maßnahmen zu ihrem Schutz vor sexualisierter Gewalt zu ergreifen.
    2. Hinsehen,nichtwegschauen!
    Die Trainer sowie Funktionsträger des TSC Fulda bekennen sich zu ihrer Verantwortung für die Ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Ihnen ist bewusst, dass Kinder und Jugendliche sich nur sehr bedingt gegen gewalttätige und sexuelle Übergriffe wehren können. Sie tragen Sorge dafür, dass Maßnahmen des Kinderschutzes umgesetzt werden.
        

Kinderschutzkonzeption 

Der TSC Fulda ernennt eine ehrenamtliche Person. Der Beauftragte kümmert sich um alle Belange des Kinderschutzes. Er ist Vertrauensperson und Ansprechpartner für Sportlerinnen und Sportler – insbesondere Kinder, Jugendliche und deren Eltern, Betreuer, Übungsleiter, Trainer, Funktionsträger, und sonstige Sportoffizielle (wie Lizenzträger) und arbeiten mit externen Fachleuten zusammen.

Zu den Aufgaben der Kinderschutzbeauftragten gehören:

  • Das Einholen und die Verarbeitung von fachlichen Informationen zum Kinderschutz sowie zu den Möglichkeiten der Prävention und Intervention.
  • Die Erarbeitung und Umsetzung fachlicher Standards für den Kinderschutz.
  • Koordination, Steuerung und Kontrolle der Schutzmaßnahmen und Handlungsleitlinien im Verband.
  • Themenbezogene interne und externe Öffentlichkeitsarbeit ggf. in Kooperation mit anderen Verantwortlichen (Publikationen, Aushänge, Netzwerke, Schulungen etc.)
  • Beschwerdemanagement: Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden
  • Zusammenarbeit mit den Kinderschutzbeauftragten vom Landessportbundes Hessen sowie externen Fachstellen
  • Ggf. Krisenintervention im Verdachtsfall
  • Ggf. Fachberatung durch Einbeziehung einer weiteren Fachkraft/ Fachberatungsstelle
  • Ggf. Reflexion der eigenen Wahrnehmung.
  • Fort-undWeiterbildungwahrnehmen!
    Basiswissen und Grundqualifikation im Bereich Kinderschutz sind Voraussetzungen, um Präventionsmaßnahmen kompetent umsetzen und eine gewisse Sicherheit im Umgang mit Vorfällen sexualisierter Gewalt entwickeln zu können. Grundkenntnisse sind wichtig, um Fehlverhalten und Unterlassungen zu vermeiden und damit die eigene Person vor möglichen Konsequenzen zu schützen.
           

• Persönliche Eignung von Trainern/Übungsleitern, Betreuern, Mitarbeitern und Funktionsträgern 
durch Vorlage von erweiterten polizeilichen Führungszeugnissen überprüfen!

Der TSC Fulda hat in der Auswahl der Mitarbeiter, Referenten, Trainer und Betreuer eine gewisse fachliche und pädagogische Vorstellung über deren Qualität und Eignung. Diese Vorstellungen und Kriterien leiten die Gewinnung und Auswahl von ehrenamtlichen, aber auch hauptberuflichem Personal und Trainern. Eindrücke über die fachliche Qualität und persönliche Eignung von ehrenamtlichem aber auch hauptberuflichen Mitarbeitern und Trainern im Kinder- und Jugendbereich lassen sich dann in der Regel im direkten Gespräch, in der Beurteilung der praktischen Leistungen und in ihrem qualifizierten Umgang mit Kindern und Jugendlichen gewinnen.

Sexueller Missbrauch wird von Tätern und Täterinnen meist gezielt und strategisch vorbereitet. Dazu gehört ein großes Maß an Manipulation und Täuschung. Das bedeutet, dass oft verbindliche und vertrauenswürdige Verhaltensweisen gezeigt und konstruktive Beziehungen zur Vereinsführung, zu Eltern und anderen Vereinsmitgliedern entwickelt sowie Vertrauensverhältnisse zu Kindern und Jugendlichen aufgebaut werden.

Einen hundertprozentigen Schutz vor sexuellen Übergriffen gibt es nicht und auch optimierte fachliche und organisatorische Verfahren in der Auswahl und in der Eignungsprüfung von Personal können keine absolute Sicherheit gewährleisten. Es gibt aber ein Instrument, mit dem ausgeschlossen werden kann, dass bereits vorbestrafte Sexualstraftäter wieder in die Nähe von Kindern und Jugendlichen gelangen und ihr Vertrauen erneut missbrauchen können.

Der TSC Fulda verpflichtet daher alle ehrenamtlichen und hauptberuflichen Trainer/Übungsleiter, Betreuer und Funktionsträger zur Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses. Die Überprüfung der Führungszeugnisse erfolgt alle vier Jahre.

Verfahren und Intervention bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung

Trainer/Übungsleiter, Betreuer und Funktionsträger sind in der Regel keine ausgebildeten Experten im Wahrnehmen und Erkennen von Kindeswohlgefährdungen und der Deutung von Anzeichen sexueller Übergriffe auf Minderjährige.

Daher wird der TSC von einem qualifizierten Beauftragten im Bereich Kinderschutz unterstützt. Bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung können die Trainer/Übungsleiter, Betreuer und Funktionsträger sich von den Zuständigen im Hessischen Tanzsportverband beraten lassen.

Handlungsschritte bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung

  • Im Grundsatz gilt: Ruhe bewahren und nicht überstürzt, sondern besonnen handeln
  • Kinderschutzbeauftragte des Vereins und HTV informieren und hinzuziehen
  • Beratung im Vier-Augen- Prinzip unter Bezugnahme des Erfassungsbogens
    bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung (Ersteinschätzung gem. § 8a SGB VIII)

    

Handlungsschritte bei Verdacht auf sexuellem Missbrauch

  • Im Grundsatz gilt: Ruhe bewahren und nicht überstürzt, sondern besonnen handeln
  • Sofortiges Informieren und Hinzuziehen der Kinderschutzbeauftragten des Vereins
  • Vertrauliche Behandlung des Vorgangs sicherstellen, keine Gerüchte verbreiten, Vermeidung
    vorschneller Anschuldigungen
  • Das potenzielle Opfer schützen
  • Präsidium des Landestanzsportverbandes  und/oder den Jugendausschuss der Sportjugend Hessen
    über den Verdacht informieren und Handlungsschritte abstimmen
  • Sofortige Abwägung der Indizien und Anhaltspunkte im Helfersystem (Beobachtungen,
    Berichte Dritter, Gerüchte, Erzählungen des vermeintlichen Opfers, anonyme Hinweise)
  • Bewertung und Dokumentation der Fakten
  • Gewichtung der Ernsthaftigkeit des Verdachtsfalls und Diskussion des weiteren Vorgehens
  • ggf. Hinzuziehen einer Fachberatungsstelle

  • Entgegennehmen von Kinderschutzmeldungen
    Der TSC verfügt über eine Meldestelle an die sich Sportler – insbesondere Kinder, Jugendliche und deren Eltern wenden können.
    Meldungen können per Mail, persönlich oder telefonisch, an den Beauftragten gegeben werden.
    Bei eingehenden Meldungen, wird umgehend, mindestens im Vier-Augen-Prinzip, über die weitere Vorgehensweise beraten (Krisenteam).
  • Der/die Melder(in) (sofern nicht Anonym), bekommt eine Rückmeldung zum Eingang der Meldung.

 

2023-03-02

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Für nur 18 Euro im Monat (Vollmitgliedschaft) können Sie teilnehmen an:

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Der Beitrag für Kinder beträgt nur 11 Euro.

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