Prävention und Intervention
in der Kinderschutzkonzeption
für den Tanzsportclub Fulda e.V.
Der organisierte Sport steht in der Verantwortung die ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen wirksam vor Gefahren für ihr körperliches und psychisches Wohlergehen zu schützen (§ 1 Absatz 3, Ziffer 3 SGB VIII). Ausgehend vom Leitfaden „Kinderschutz im Berliner Sport“, der Kinder- und Jugendschutzerklärung der Sportjugend Hessen und den Empfehlungen des Landessportbund Hessen, verpflichtet sich der TSC das Konzept zum Kinderschutz im Sport und die damit verbundenen elementaren Standards des Kinderschutzes, mit der Unterstützung von entsprechenden Fachkräften, umzusetzen.
Der TSC verurteilt jegliche Form gewalttätiger Übergriffe und sexualisierter Gewalt – insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen – siehe Satzung des TSC in §17.
Schwerwiegende und strafrechtlich relevante Verstöße führen zum Vereinsausschluss.
Gefahren, denen Mädchen und Jungen ausgesetzt sind:
• Vernachlässigung
Kinderschutzkonzeption
Der TSC Fulda ernennt eine ehrenamtliche Person. Der Beauftragte kümmert sich um alle Belange des Kinderschutzes. Er ist Vertrauensperson und Ansprechpartner für Sportlerinnen und Sportler – insbesondere Kinder, Jugendliche und deren Eltern, Betreuer, Übungsleiter, Trainer, Funktionsträger, und sonstige Sportoffizielle (wie Lizenzträger) und arbeiten mit externen Fachleuten zusammen.
Zu den Aufgaben der Kinderschutzbeauftragten gehören:
• Persönliche Eignung von Trainern/Übungsleitern, Betreuern, Mitarbeitern und Funktionsträgern
durch Vorlage von erweiterten polizeilichen Führungszeugnissen überprüfen!
Der TSC Fulda hat in der Auswahl der Mitarbeiter, Referenten, Trainer und Betreuer eine gewisse fachliche und pädagogische Vorstellung über deren Qualität und Eignung. Diese Vorstellungen und Kriterien leiten die Gewinnung und Auswahl von ehrenamtlichen, aber auch hauptberuflichem Personal und Trainern. Eindrücke über die fachliche Qualität und persönliche Eignung von ehrenamtlichem aber auch hauptberuflichen Mitarbeitern und Trainern im Kinder- und Jugendbereich lassen sich dann in der Regel im direkten Gespräch, in der Beurteilung der praktischen Leistungen und in ihrem qualifizierten Umgang mit Kindern und Jugendlichen gewinnen.
Sexueller Missbrauch wird von Tätern und Täterinnen meist gezielt und strategisch vorbereitet. Dazu gehört ein großes Maß an Manipulation und Täuschung. Das bedeutet, dass oft verbindliche und vertrauenswürdige Verhaltensweisen gezeigt und konstruktive Beziehungen zur Vereinsführung, zu Eltern und anderen Vereinsmitgliedern entwickelt sowie Vertrauensverhältnisse zu Kindern und Jugendlichen aufgebaut werden.
Einen hundertprozentigen Schutz vor sexuellen Übergriffen gibt es nicht und auch optimierte fachliche und organisatorische Verfahren in der Auswahl und in der Eignungsprüfung von Personal können keine absolute Sicherheit gewährleisten. Es gibt aber ein Instrument, mit dem ausgeschlossen werden kann, dass bereits vorbestrafte Sexualstraftäter wieder in die Nähe von Kindern und Jugendlichen gelangen und ihr Vertrauen erneut missbrauchen können.
Der TSC Fulda verpflichtet daher alle ehrenamtlichen und hauptberuflichen Trainer/Übungsleiter, Betreuer und Funktionsträger zur Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses. Die Überprüfung der Führungszeugnisse erfolgt alle vier Jahre.
Verfahren und Intervention bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung
Trainer/Übungsleiter, Betreuer und Funktionsträger sind in der Regel keine ausgebildeten Experten im Wahrnehmen und Erkennen von Kindeswohlgefährdungen und der Deutung von Anzeichen sexueller Übergriffe auf Minderjährige.
Daher wird der TSC von einem qualifizierten Beauftragten im Bereich Kinderschutz unterstützt. Bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung können die Trainer/Übungsleiter, Betreuer und Funktionsträger sich von den Zuständigen im Hessischen Tanzsportverband beraten lassen.
Handlungsschritte bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung
Handlungsschritte bei Verdacht auf sexuellem Missbrauch
2023-03-02
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