Tanzsportclub Fulda e.V, Tanzverein, Standardtanz
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Kindeswohl in der Satzung des TSC

Antrag des Vorstandes über die Neuaufnahme des § 17
der ­Satzung des TSC Fulda

 

Anlass: Der Deutsche Olympische Sportbund drängt im Auftrag des Bundesministeriums für Familie die Mitgliedsverbände und deren Vereine, Strukturen zu schaffen um Kindeswohlgefährdungen und Missbrauch im Sport zu verhindern. Der TSC Fulda will durch die Erlangung des Kinderschutzsiegels für Prävention vor seelischer, verbaler, körperlicher und sexualisierter Gewalt, die Prävention in seiner Satzung verankern.

1. Der TSC Fulda benennt qualifizierte Personen als Ansprechpersonen für Kindeswohl.

2. Alle Hauptberuflichen und Ehrenamtlichen des Vereins, die Angebote für Kinder und Jugendliche durchfüharen, unterzeichen den Verhaltskodex und orienteren sich an den von der Sportjugend Hessen empfohlenen Verhaltensregeln zum Kindeswohl.

3. Der TSC Fulda hat eine Regelung zur Vorlage des persönlichen erweiterten Führungszeugnisses für Trainerinnen und Trainer getroffen.

4. Die Kindeswohlbeauftragten des Vereins führen ständig Qualifizierungsmaßnahmen durch und sensibilisiert die Trainerinnen und Trainer.

5. Der Vorstand handelt im Verdachtsfall schnell und sorgsam.

 

Satzungstext:

 

„Der Tanzsportclub Fulda e.V. setzt sich für das Wohlergehen von jungen Menschen ein. Dabei übernehmen wir in vielfacher Weise Verantwortung für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen und sind uns dieser besonderen Verantwortung bewusst. Der TSC trägt Sorge für den Kinder- und Jugendschutz, verurteilt auf das Schärfste jede Form von Gewalt und Kindeswohlgefährdung und tritt allen Handlungen entgegen, die das Wohl der Kinder und Jugendlichen gefährden.“

Bilder und Videos vom Bewegungswochenende der LGS kommen bald auf diese Seite

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